Mit dieser Begründung bestätigte die 1. Strafkammer des Gerichtshofs von Mato Grosso die Verurteilung einer Frau wegen elektronischen Betrugs. Sie hatte einen falschen Pix-Zahlungsbeleg versandt, um ein Schreibwarengeschaeft in Rondonopolis zu täuschen. Einstimmig wiesen die Richter die Berufung der Verteidigung zurück und bestätigten die Strafe von vier Jahren Freiheitsentzug im offenen Vollzug, ersetzt durch zwei freiheitsbeschränkende Strafen, sowie eine Geldstrafe.
Nach den Akten kontaktierte die Angeklagte das Geschäft über eine Messaging-App unter falschem Namen und bestellte Schulmaterialien im Wert von etwas mehr als R$ 1.000.
Um die Freigabe der Waren zu erreichen, übermittelte sie einen manipulierten Pix-Beleg und verschwieg, dass es sich nur um eine geplante Zahlung handelte. Nach Uebersendung des Dokuments holte ein App-Fahrer die Waren ab. Am folgenden Tag stellte das Unternehmen fest, dass der Betrag nicht auf seinem Konto gutgeschrieben worden war.
In der Berufung machte die Verteidigung geltend, es habe keine Täuschungsabsicht gegeben; die Zahlung sei Verantwortung eines Dritten gewesen. Hilfsweise beantragte sie, die Qualifikation als elektronischer Betrug zu streichen.
Betrugsabsicht
Der Berichterstatter Marcos Machado stellte bei der Prüfung des Rechtsmittels fest, dass die Beweise eindeutig eine Betrugsabsicht zeigten. Nach dem Votum war nachgewiesen, dass die Angeklagte die Bestellung aufgab, den zugeschnittenen Beleg versandte und die geplante Pix-Zahlung später stornierte, wodurch dem Geschäft ein Schaden entstand.
Die Richter verneinten außerdem eine Beschraenkung der Verteidigungsrechte und sahen die Beweislage als ausreichend an, um die Verurteilung aufrechtzuerhalten. Sachverstaendigengutachten und Ermittlungsberichte bestätigten, dass der Beleg bearbeitet worden war und die bei der Verhandlung genutzte Telefonnummer mit der Angeklagten in Verbindung stand.
Zur Qualifikation hob das Gericht hervor, dass der Versand eines falschen Zahlungsbelegs über eine Messaging-App einen elektronischen Betrug im Sinne des Strafgesetzbuchs darstellen kann, auch wenn direkter Kontakt mit dem Opfer bestand.
Verfahren 1026023-08.2022.8.11.0003
Quelle: Conjur